Strafverteidigung



Als Strafverteidiger berate und vertrete ich sie in allen Verfahrensstadien und allen Bereichen des Strafrechts.


Beim Vorwurf rechtsradikal motivierter Straftaten verteidige ich grundsätzlich nicht.

Verfahrensstadien
Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, so ist es dringend zu empfehlen, bereits im Ermittlungsverfahren einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Oft kann der Tatvorwurf so schon vor Anklageerhebung ausgeräumt oder das Verfahren auf anderem Wege erledigt werden.

Strafbefehl
Wurde Ihnen ein Strafbefehl zugestellt, so kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt und so dagegen vorgegangen werden. Dies ist in vielen Fällen empfehlenswert, sollte aber erst nach eingehender anwaltlicher Prüfung erfolgen, da unter Umständen im darauffolgenden Hauptverfahren eine schwerere Strafe zu befürchten ist. Ich berate Sie, ob und in welchem Umfang ein Einspruch zweckmäßig ist.

Rechtsmittel
Wenn gegen Sie bereits ein Urteil ergangen sein sollte, ist es ratsam, etwaige Rechtsmittel (Berufung/Revision) zu prüfen und diese gegebenenfalls einzulegen. Auch hierbei stehe ich Ihnen zur Seite.

Bereiche des Strafrechts
Ich verteidige Sie in allen Bereichen des Strafrechts.
Dies umfasst neben dem allgemeinen Strafrecht (bspw. Körperverletzung, Betrugs-, Diebstahls- und Raubstraftaten, und Tötungsdelikte) insbesondere auch das Betäubungsmittel- und Jugendstrafrecht.