Kosten
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Vergütungsmodelle:
Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Abschluss einer Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis.
Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
Es hängt dabei vom Wunsch des Mandanten beziehungsweise vom jeweiligen Einzelfall (Umfang und Komplexität) ab, welches dieser Modelle zur Anwendung kommt.
In jedem Fall wird die Frage der Kosten im ersten Beratungsgespräch geklärt.